Strafrecht ist das
Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung des
menschlichen Verhaltens befasst. Strafnormen sollen Menschen davon
abhalten, fremde Rechtsgüter
zu verletzen, sie sollen vielmehr zu einem rechtskonformen Verhalten
gebracht werden. Das Strafrecht ist ein methodisch selbstständiger Teil
des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind.
Zum Strafrecht gehören dem Grundsatz nach alle Normen, die die
Voraussetzungen (materielles Strafrecht) und das Verfahren (formelles
Strafrecht, Strafprozessrecht) regeln, nach denen über einen Menschen
eine Strafe zu verhängen und zu vollziehen (Strafvollzugsrecht) ist.
Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt (Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz).
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten
gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des
Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Die Sanktionen sind
meist Bußgelder, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.