Im Jahre 1996 machte sich Rechtsanwalt Stumm mit seiner vorwiegend strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Euskirchen selbständig.
Ein großer Teil der Mandate entstammt dem Betäubungsmittelrecht. Weitere Schwerpunkte liegen im Fahrerlaubnis(Führerschein)-Recht sowie im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Gerne können Sie uns ansprechen, falls Sie zur Benennung eines Pflichtverteidigers durch das Gericht aufgefordert wurden. (Bitte beachten Sie hier in jedem Fall die durch das Gericht festgelegten Fristen!)
Nachdem die Kanzlei bis zum Jahre 2000 in der Wilhelmstraße 42 in Euskirchen ansässig war, waren die Kanzleiräume bis Februar 2010 in der Breite Straße 35 in Euskirchen, danach in der Alleestraße 3.
Seit November 2013 finden Sie die Kanzlei in der Neustraße 40, direkt am Herz-Jesu-Vorplatz.
Ab dem 09.09.2024 finden Sie uns in neuen, modernen und größeren Kanzleiräumen in der Alten Tuchfabrik (Josef-Ruhr-Str. 30, 53879 Euskirchen). Wir freuen uns Ihnen einen völlig neuen Service und ungeahnte Kommunikationsmöglichkeiten bieten zu können. Parken können Sie derzeit kostenlos und unbegrenzt über die Zufahrt am BZE.