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Bevor Sie uns beauftragen, sollten Sie wissen, welche Kosten in etwa auf Sie zukommen. Eine klare Vorstellung darüber, wieviel Sie bezahlen müssen und ob es Erstattungsmöglichkeiten gibt, erleichtert die Entscheidung einen Auftrag zu erteilen.Die Gebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.

Die Erstberatung


Die Erstberatung umfasst die Überprüfung der Aussichten Ihres Anliegens.

Sie verpflichten sich durch Wahrnehmung einer solchen Erstberatung nicht, einen Anwalt zu beauftragen. Bedenken Sie jedoch, dass rechtzeitiges Prüfen des Falles unter Umständen ein effektiveres Vorgehen gewährleisten kann. So kann zum Beispiel vermieden werden, dass Fristen versäumt werden oder Ihnen die Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen versagt bleibt. Sollte sich nach erster Begutachtung Ihres Anliegens ergeben, dass keine weitere Beauftragung notwendig erscheint oder Sie dies selbst vornehmen können, so fallen für Sie selbstverständlich auch keine weiteren Kosten an. Ist ein anwaltliches Einschreiten jedoch notwendig und sollten Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, so wird die Beratungsgebühr auf die weiteren  anfallenden Anwaltskosten angerechnet. Für die Erstberatung berechne ich eine Gebühr in Höhe von bis zu 190 € zzgl. MwSt.Gerne bin ich bereit, mit Ihnen hierüber zu sprechen. Eine allgemein gültige Preisliste kann ich nicht veröffentlichen, da die Mandate zu unterschiedlich sind und die jeweilige Anwaltsleistung individuell auf das jeweilige Mandat abgestimmt ist.

Im bestimmten Fällen (§ 140 StPO) besteht die Möglichkeit, daß Ihnen ein Verteidiger Ihrer Wahl als notwendiger Verteidiger durch das Gericht bestellt wird.

Allgemein gilt: In gerichtlichen Verfahren ist die Höhe der Vergütung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgeschrieben.Sie richtet sich in Strafsachen ganz wesentlich nach dem mit der Sache befassten Gericht. Ähnliches gilt für die außergerichtliche Beauftragung. Hier besteht aber durchaus die Möglichkeit andere Vereinbarungen zu treffen.Sprechen Sie uns hierauf an. Wenn die konkreten Umstände des Falles bekannt sind und der Arbeitsaufwand abgeschätzt werden kann, können wir Ihnen einen Vorschlag unterbreiten.

Selbstverständlich können auch Honorarvereinbarungen zu festen Konditionen (Stunden oder pauschal) getroffen werden.