Im Jahre 1996 machte sich Rechtsanwalt Stumm mit seiner vorwiegend strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Euskirchen selbständig.
Ein großer Teil der Mandate entstammt dem Betäubungsmittelrecht. Weitere Schwerpunkte liegen im Fahrerlaubnis(Führerschein)-Recht sowie im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Gerne können Sie uns ansprechen, falls Sie zur Benennung eines Pflichtverteidigers durch das Gericht aufgefordert wurden.
(Bitte beachten Sie hier in jedem Fall die durch das Gericht festgelegten Fristen!)
Nachdem die Kanzlei bis zum Jahre 2024 am Herz-Jesu-Vorplatz ansässig war sind wir im September 2024
in neue, modernere und wesentlich größere Kanzleiräume in der Alten Tuchfabrik (Josef-Ruhr-Str. 30, 53879 Euskirchen) umgezogen.
Wir freuen uns Ihnen einen völlig neuen Service und ungeahnte Kommunikationsmöglichkeiten bieten zu können.
Parken können Sie derzeit kostenlos und unbegrenzt über die Zufahrt am BZE.