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Für das Können gibt es nur einen Beweis: das Tun.
Marie von Ebner Eschenbach
Egal, ob Sie
- eine Vorladung zur Vernehmung - einen Anhörungsbogen im schriftlichen Verfahren - einen Durchsuchungsbeschluß - einen Haftbefehl - einen Strafbefehl - eine Anklage - ein Urteil - oder eine Anhörung Bewährungsverfahren
bekommen haben, wir helfen Ihnen schnell und unbürokratisch weiter!
Bitte
beachten Sie, daß durch die Zustellung mancher oben aufgeführten
Dokumente Fristen von teilweise wenigen Tagen in Gang gesetzt werden,
deren Versäumung für Sie erhebliche Rechtsnachteile bedeuten kann.
In strafrechtlichen Verfahren ist es von hoher Bedeutung, von Beginn an
gut beraten und überlegt vorzugehen. Dies ist für den Betroffenen im
Hinblick auf seine persönliche Verwicklung häufig schwer. Deswegen ist
es von größter Wichtigkeit, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat
einzuholen.
Durch uns wird bei entsprechender Beauftragung alles Notwendige in die Wege geleitet:
- Kontaktaufnahme zu den zuständigen Ermittlungsbehörden - Einsicht in die Ermittlungsakte - Absprache geeignter Verteidigungsstrategien mit Ihnen: persönlich und vertraulich! - Ggf. Abgabe einer Einlassung vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht - Verteidigung in der Hauptverhandlung - Ggf. Vertretung im Rechtsmittelverfahren
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