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Wir sind auch weiterhin für Sie da!
Sehr geehrte Mandanten! Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Lösungen! Wir möchten Ihnen auch weiterhin unseren flexiblen Service anbieten. Um dies zu gewährleisten haben wir die dazu erforderlichen Präventivmaßnahmen zu Ihrem und dem Schutz unserer Mitarbeiter ergriffen. Wir möchten, daß Sie zuhause bleiben. Alle Besprechungen werden vorerst online, per Telefon oder eMail abgewickelt Sie möchten uns gerne mandatieren? Gerne können Sie eine Vollmacht unserer Kanzlei von unserer Internetseite (www.rastumm.de) herunterladen und uns mit den übrigen Unterlagen per eMail, Fax oder Post zusenden.
Sie möchten mit einem unserer Mitarbeiter persönlich sprechen? Obwohl wir Ihnen nicht die Hand schütteln, freuen wir uns, dass Sie da sind und uns Ihr Vertrauen schenken. Wir möchten Sie zu Ihrem Schutz und dem unserer Mitarbeiter bitten die Hygiene-und Abstandsempfehlungen einzuhalten. Wir beraten Sie gerne auch telefonisch oder per E-Mail.
Da sich in diesen Zeiten jeden Tag etwas ändern kann, halten wir Sie über unsere Homepage auf dem aktuellen Stand in unserer Kanzlei.
Wir bleiben flexibel und werden weiterhin die bestmögliche Dienstleistung für unsere Mandanten anbieten.
Bleiben Sie gesund! Ihr Team Kanzlei Stumm, Euskirchen
Für das Können gibt es nur einen Beweis: das Tun.
Marie von Ebner Eschenbach
Egal, ob Sie
- eine Vorladung zur Vernehmung - einen Anhörungsbogen im schriftlichen Verfahren - einen Durchsuchungsbeschluß - einen Haftbefehl - einen Strafbefehl - eine Anklage - ein Urteil - oder eine Anhörung Bewährungsverfahren
bekommen haben, wir helfen Ihnen schnell und unbürokratisch weiter!
Bitte
beachten Sie, daß durch die Zustellung mancher oben aufgeführten
Dokumente Fristen von teilweise wenigen Tagen in Gang gesetzt werden,
deren Versäumung für Sie erhebliche Rechtsnachteile bedeuten kann.
In strafrechtlichen Verfahren ist es von hoher Bedeutung, von Beginn an
gut beraten und überlegt vorzugehen. Dies ist für den Betroffenen im
Hinblick auf seine persönliche Verwicklung häufig schwer. Deswegen ist
es von größter Wichtigkeit, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat
einzuholen.
Durch uns wird bei entsprechender Beauftragung alles Notwendige in die Wege geleitet:
- Kontaktaufnahme zu den zuständigen Ermittlungsbehörden - Einsicht in die Ermittlungsakte - Absprache geeignter Verteidigungsstrategien mit Ihnen: persönlich und vertraulich! - Ggf. Abgabe einer Einlassung vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht - Verteidigung in der Hauptverhandlung - Ggf. Vertretung im Rechtsmittelverfahren