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Für das Können gibt es nur einen Beweis: das Tun.

                                                                                        Marie von Ebner Eschenbach




Egal, ob Sie

   - eine Vorladung zur Vernehmung
   - einen Anhörungsbogen im schriftlichen Verfahren
   - einen Durchsuchungsbeschluß
   - einen Haftbefehl
   - einen Strafbefehl
   - eine Anklage
   - ein Urteil
   - oder eine Anhörung Bewährungsverfahren

bekommen haben, wir helfen Ihnen schnell und unbürokratisch weiter!

Bitte beachten Sie, daß durch die Zustellung mancher oben aufgeführten Dokumente Fristen von teilweise wenigen Tagen in Gang gesetzt werden, deren Versäumung für Sie erhebliche Rechtsnachteile bedeuten kann.

In strafrechtlichen Verfahren ist es von hoher Bedeutung, von Beginn an gut beraten und überlegt vorzugehen. Dies ist für den Betroffenen im Hinblick auf seine persönliche Verwicklung häufig schwer. Deswegen ist es von größter Wichtigkeit, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

Durch uns wird bei entsprechender Beauftragung alles Notwendige in die Wege geleitet:

   - Kontaktaufnahme zu den zuständigen Ermittlungsbehörden
   - Einsicht in die Ermittlungsakte
   - Absprache geeignter Verteidigungsstrategien mit Ihnen: persönlich und
     vertraulich!

   - Ggf. Abgabe einer Einlassung vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht
   - Verteidigung in der Hauptverhandlung
   - Ggf. Vertretung im Rechtsmittelverfahren

                                                             N O T R U F
   
                      bei Verhaftung, Hausdurchsuchung oder ähnlichen Notlagen
                             erreichen Sie uns unter unserer Service-Nummer    

                                                           02251 / 78 00 60