Gebühren nach Verfahrensabschnitten
Gebühren im Strafverfahren entstehen je nachdem, wo der Auftrag erteilt wurde bzw. wo das Verfahren endet.
I. Grundgebühr
Die Grundgebühr entsteht immer und deckt die einmalige Einarbeitung in das Verfahren ab.
II. Gebühr für das Ermittlungsverfahren
Die Gebühr für das Ermittlungsverfahren entsteht nur wenn der Anwalt auch im Ermittlungsverfahren (Polizei, Staatsanwaltschaft) tätig wird.
III. Gebühr für das Hauptverfahren
Die Gebühr entsteht für das Verfahren vor dem Amtsgericht außerhalb der Hauptverhandlung (Zwischenverfahren).
IV. Hauptverhandlungsgebühr
Die Gebühr deckt die Teilnahme des Verteidigers an der Hauptverhandlung ab und gilt pro Verhandlungstag.
Auslagen
Dies können Fahrtkosten, Kopien, Aktenversendungspauschalen oder notwendige Hotelaufentahlte sein. Die Auslagen decken nur die vom Anwalt verauslagten Kosten.
Mehrwertsteuer
Anwaltliche Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht.