Rechtsanwalt Albert Stumm
Strafverteidiger

Gebühren nach Verfahrensabschnitten

Gebühren im Strafverfahren entstehen je nachdem, wo der Auftrag erteilt wurde bzw. wo das Verfahren endet.


I. Grundgebühr


Die Grundgebühr entsteht immer und deckt die einmalige Einarbeitung in das Verfahren ab.


II. Gebühr für das Ermittlungsverfahren


Die Gebühr für das Ermittlungsverfahren entsteht nur wenn der Anwalt auch im Ermittlungsverfahren (Polizei, Staatsanwaltschaft) tätig wird.


III. Gebühr für das Hauptverfahren


Die Gebühr entsteht für das Verfahren vor dem Amtsgericht außerhalb der Hauptverhandlung (Zwischenverfahren).


IV. Hauptverhandlungsgebühr


Die Gebühr deckt die Teilnahme des Verteidigers an der Hauptverhandlung ab und gilt pro Verhandlungstag.



Auslagen


Dies können Fahrtkosten, Kopien, Aktenversendungspauschalen oder notwendige Hotelaufentahlte sein. Die Auslagen decken  nur die vom Anwalt verauslagten Kosten.


Mehrwertsteuer


Anwaltliche Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht.




Gerne können Sie mit uns für einzelene Verfahrtensabschnitte oder das gesamte Verfahren auch pauschalierte Gebühren vereinbaren.